Logo Stadt PüttlingenDie Köllertalstadt

  • Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
  1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat der Stadt Püttlingen in seiner Sitzung am 17.04.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bürger-Solarpark Hohberg“ beschlossen hat.
  2. In der Sitzung am 17.04.2024 hat der Stadtrat Püttlingen zudem den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes

Die Stadt Püttlingen beabsichtigt mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bürger-Solarpark Hohberg“ die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Realisierung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche von ca. 10,4 ha im Bereich der Bauschutt- und Erdmassendeponie auf dem Hohberg. Hierdurch soll ein Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz geleistet werden.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Das ca. 10,4 ha große Plangebiet befindet sich ca. 600 m südlich der Stadt Püttlingen sowie ca. 750 m südwestlich der Ortslage von dem zu Püttlingen gehörenden Stadtteils Ritterstraße. Sh. Abbildung 1

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst hier Teile der sehr großen Wald-Parzelle 1/39 in Flur 20 der Gemarkung Püttlingen.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Abbildung 2 (Lageplan ohne Mst.) zu entnehmen.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu beachten bzw. von den Beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen.

Hiermit macht die Stadt Püttlingen bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB der Vorhabenbezogene Bebauungsplan vom 13. Mai 2024 bis einschließlich 14. Juni 2024 während der Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus in Köllerbach, In der Schäferei 8, Flur 1. Etage, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Eine Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06898/691-226, -225) oder per E-Mail (planenundumwelt@puettlingen.de).

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Folgende Unterlagen / umweltbezogenen Informationen werden ausgelegt:

  • Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB
  • Planzeichnung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B)
  • Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan (Fassung für Scoping-Verfahren)

In o.g. Zeitraum besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.

Unter den Internetadressen

argusconcept.planungsbeteiligung.de und http:// www.puettlingen.de/rathaus-service/aktuell/bebauungsplanverfahren kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen bis einschließlich zum 14. Juni 2024 zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Püttlingen, Fachbereich 4 - Planen und Umwelt, In der Schäferei 8, 66346 Püttlingen gerichtet, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: planenundumwelt@puettlingen.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländischen Datenschutzgesetz.

Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Püttlingen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Abbildung 1 und 2 zur Bekanntmachung