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Die Stadtkasse Püttlingen weist darauf hin, dass der nächste Fälligkeitstermin für die nachfolgend aufgeführten Steuern und Gebühren 

•    Gewerbesteuer
•    Grundsteuer B
•    Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag
•    Hundesteuer

der 15.05.2024

ist. 

Die Teilnehmer am SEPA-Lastschriftverfahren werden zu dem vorgenannten Termin  mit den fälligen Beträgen belastet.

Alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden darauf hingewiesen, ihre Überweisungen zu diesem Datum termingerecht vorzunehmen. 

Zwei Wochen nach dem Fälligkeitstermin werden alle noch offenen Beträge durch die Stadtkasse/Vollstreckungsbehörde der Stadt Püttlingen beigetrieben.
Die Kosten, die hierdurch entstehen, sind nicht unerheblich und werden den Steuerpflichtigen auferlegt. 

Auf die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens wird deshalb nochmals hingewiesen. Entsprechende Formulare/SEPA-Mandate können unter der Telefonnummer 06898 /691 118 angefordert werden. 

Stadt Püttlingen 
Del Fabro 
Kassenleiterin