Die Teilnehmer am SEPA-Lastschriftverfahren werden zu dem vorgenannten Termin mit den fälligen Beträgen belastet.
Alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden darauf hingewiesen, ihre Überweisungen zu diesem Datum termingerecht vorzunehmen.
Zwei Wochen nach dem Fälligkeitstermin werden alle noch offenen Beträge durch die Stadtkasse/Vollstreckungsbehörde der Stadt Püttlingen beigetrieben.
Die Kosten, die hierdurch entstehen, sind nicht unerheblich und werden den Steuerpflichtigen auferlegt.
Auf die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens wird deshalb nochmals hingewiesen. Entsprechende Formulare/SEPA-Mandate können unter der Telefonnummer 06898 /691 118 angefordert werden.
Stadt Püttlingen
Del Fabro
Kassenleiterin